Eine Fassadendämmung kann äußerst effizient sein, denn in Altbauten fallen bis zu 40 % der Wärmeverluste über die Außenwand an.
Preisgünstig und häufig angewendet werden hier sogenannte Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) aus Polyurethan, bei denen ein mehrschichtiges Dämmsystem auf die vorhandene Fassade aufgebracht wird. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten zur Dämmung der Außenwände, wie eine Kerndämmung oder hinterlüftete Vorhangfassaden.
Mit dieser vergleichsweise einfachen Baumaßnahme kann über die Jahre hinweg eine hohe Heizkosteneinsparung generiert werden, zudem wird das Haus vor Schimmel und Feuchtigkeit
geschützt.
Ein Vollwärmeschutz kann auch nachträglich, idealerweise im Zuge einer Fassadensanierung, montiert werden.
Die Fassadendämmung ist nur dann sinnvoll, wenn auch Fenster und Türen hochwertig vor Wärmeverlust schützen.
Ansonsten entstehen an diesen neuralgischen Punkten der Außenhülle Kältebrücken, diese wiederum ziehen Feuchtigkeit und Schimmel nach sich.
Das WDVS ist heute das gängigste Mittel, um für ein Gebäude einen Vollwärmeschutz zu erzielen.
Dabei betrachtet man Mauerwerk und Dämmung konzeptionell funktional getrennt.
Der Vorteil dieser „Aufgabenteilung“ in eine statische (Mauerwerk) und eine thermische (Dämmschicht/WDVS) Funktion ist: Im Mauerwerk können selbst Stahlträger rein nach statischen
Aspekten gesetzt werden, da die Dämmschicht das Gebäude komplett ummantelt und keine unerwünschten Wärmebrücken zu fürchten sind.
Diese Aufgabenzweiteilung ist der große Unterschied eines Vollwärmeschutzes, der u.a. mit Hilfe eines WDVS realisiert wird, und Alternativen dazu, die mit Materialien umgesetzt
werden, die beide Funktionen übernehmen.
Trotzdem umfasst ein WDVS nur den Vollwärmeschutz der Fassaden des Gebäudes, Dach und Keller werden in der Regel extra betrachtet, sodass auch u.a. die Dachdämmung und die
Perimeterdämmung uvm. als Dämmmaßnahmen dem Vollwärmeschutz hinzu gerechnet werden müssen.
Durch ungedämmte Kellerräume geht unnötig Wärmeenergie verloren.
Bei einem Neubau ist eine Kellerdämmung aufgrund der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) eigentlich selbstverständlich.
Aber auch Altbauten profitieren von einer nachträglichen Wärmedämmung.
Weil ein unbeheizter Keller energetisch nicht den Standard von Wohnraum erreichen muss, genügt eine Kellerdeckendämmung.
Im Idealfall werden dabei Dämmplatten an der Unterseite der Decke angebracht, was sich auch bei einem Bestandsgebäude mit ebenen Decken relativ einfach ausführen lässt.