Ist der Zustand der Fassade schlecht, so dass es mit kleinen Ausbesserungsarbeiten und einem neuen Anstrich nicht getan ist, ist eine Fassadensanierung fällig.
Werden dabei mehr als 10% Prozent der Fassadenfläche erneuert, müssen die Vorgaben der EnEV eingehalten werden. Das bedeutet für viele ältere Gebäude, dass die gesamte Fassade gedämmt werden muss. Ein- oder Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer seit 2002 oder länger in dem Haus wohnen, sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.
Die Vorgehensweise einer Fassadensanierung besteht aus:
Die Putzfassade wird mit einer Grundierung versehen.
Diese sorgt für eine tragfähige Oberfläche und verhindert, dass der Putz zu viel Farbe aufnimmt.
Ist die Grundierung getrocknet, wird die erste Schicht Farbe aufgetragen.
Ist auch der Voranstrich gut durchgetrocknet, wird die zweite Farbschicht als Schlussanstrich aufgetragen.
Damit später keine unschönen Streifen oder Farbansätze zu sehen sind, sollten zusammenhängende Flächen jeweils in einem durchgängigen Arbeitsprozess, also nass-in-nass, renoviert
werden.
Ein Fassadenanstrich muss witterungsbeständig, widerstandsfähig, aber auch diffusionsoffen sein, die Qualität regelt die DIN EN 1062.
Farbanstrich
Bei mineralischen Oberputzen wird grundsätzlich ein einmaliger Egalisationsanstrich empfohlen.
Vorteile:
Beton ist ein faszinierender Baustoff, auf den in der modernen Architektur kaum verzichtet werden kann.
Trotz hoher Qualität und Beständigkeit können auch am Beton Schäden auftreten, die eine Instandsetzung und einen zusätzlichen Schutz erforderlich machen.
Die Aufgabe der Betoninstandsetzung ist das Erkennen, Beheben und Vermeiden von Schäden.
Das Ziel ist die Erhaltung und der andauernde Schutz der Bausubstanz.
Die klassische Betoninstandsetzung folgt drei Grundprinzipien, nach denen die Betoninstandsetzung abläuft: